Miet Smart



Das Wichtigste auf einen Blick:

 

Preise sind incl. Versicherung und MwSt.
Die Miete ist erst mit 22 Jahren möglich.

Versicherung inclusive.

Der Selbsbehalt bei der Teilkaskoversicherung beträgt 150,- € und bei Vollkaskoversicherung 950,- € (alle PKW`s)

Transporter und Anhänger 3000,- -> eine Haftungsredezierung auf 500,- mit 20,-€ extra möglich.

Der Kunde ist verpflichtet, das Miet Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen, und diese vor Fahrtantritt zu melden. Telefonisch beim Servicecenter oder mit Bildern per WhatsApp oder E-Mail.

Die Meldung muß zwingend vor Abfahrt / Motorstart erfolgen.

Servicenummer: 0800 -800 777 666
WhastApp: 00491748007776
E-Mail: info@mietsmart.com
Preise für Sonderleistungen:

Verlust des Fahrzeugschlüssels 250,00 €
Umparken widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge 50,-€.
Weiterbelastung von Drittrechnungen durch Kundenverschulden (Abschleppvorgänge, Parkverstöße, etc.) lt. Rechnung Fremdfirma
Bearbeitung von Abschleppvorgängen 50,00 €
Bearbeitung von Unfällen und Fahrzeugschäden 50,00 €
Einsatz Servicemobil wegen Kundenverschulden 50,00 €
Bearbeitung von Verkehrsverstößen, Ordnungswidrigkeiten, Verwarngeldern und Tankbelegen 10,00€
Sonderreinigung/Reparatur des Fahrzeuges aufgrund eines Verstoßes gegen die MietSmart AGB nach Aufwand, mind. 50,00 €
Bearbeitung von Lastschriftrückgängen 3,10 €
Bearbeitung von Mahnungen bei Zahlungsverzug 2,50 €
Unzulässige Auslandsfahrten 250,00 €
Sonderfälle, strafrechtlich relevante Tatbestände 150,00 €
Stornierungbedingungen:
Bereits gebuchte Mieten sind bis 30 Tage vor Mietbeginn kostenlos stornierbar.
Bis sieben Tage vor Mietbeginn werden 50% von der Gesamtmiet ersattet.
Ab sieben Tage vor Mietbeginn ist keine Ersattung möglich.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Gegenstand

(1) Die Firma MietSmart.com Zum Mühlenfließ 11 15366 Neuenhagen (nachfolgend kurz „Miet Smart" genannt) betreibt das Werkstattersatzwagen Konzept Miet Smart .

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Rahmenvertrag) und die Anmietung von Miet Smart Fahrzeugen (Einzelmietvertrag). Nach erfolgreicher Registrierung und Validierung des Führerscheins (siehe § 4 dieser AGB) eines Kunden kommt der Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und Miet Smart zustande. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften kommt der Rahmenvertrag abweichend zum vorstehenden Absatzbereits mit der Bestätigung der Registrierung des Kunden durch Miet Smart zustande. Diese AGB werden bei der Anmietung von Miet Smart Fahrzeugen jeweils durch die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sowie die Tarifordnung ergänzt. Der Abschluss des Rahmenvertrages begründet weder für Miet Smart , noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Einzelmietverträgen. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Buchung, wie sie in der Tarifordnung festgelegt und unter www.MietSmart.com einsehbar sind. Mit Kunden, die bereits einen Rahmenvertrag mit einer anderen Miet Smart Landesgesellschaft abgeschlossen haben, kommt der Rahmenvertrag mit Miet Smart mit der ersten Anmietung eines Fahrzeugs der Miet Smart zustande.

(3) Miet Smart behält sich vor, die Teilnahme eines Kunden abzulehnen, falls Grund zu der Annahme besteht, dass der Bewerber sich nicht vertragsgemäß verhalten wird.

(4)Miet Smart stellt je nach Filiale einen oder mehrere Smarts zur Verfügung. Eine dauerhafte Bestückung ist leider nicht garantiert. Gegf. muss auf eine andere Filiale mit Bestand verwiesen werden. Der Kunde nutzt die Miet Smart Fahrzeuge auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen. Diese gelten gleichermaßen für alle Fahrzeugtypen, es sei denn, Rechte und Pflichten werden ausdrücklich nur bei Verwendung eines der Fahrzeugtypen begründet.

(5) Miet Smart behält sich ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Tarifordnung vorzunehmen. Änderungen werden den Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der Miet Smart Webseite und App bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich binnen sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf diese Folge wird Miet Smart bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin maßgeblich. Für zum Zeitpunkt der Änderung der Miet Smart Geschäftsbedingungen laufende Einzelmietverträge gelten die alten Miet Smart Geschäftsbedingungen.

§ 2 Definitionen

(1) Der „Kunde“ ist eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft (die beiden letzteren werden nachfolgend zusammen auch „Firmenkunden“ genannt), die sich erfolgreich und ordnungsgemäß bei Miet Smart registriert und die einen gültigen Rahmen- vertrag mit Miet Smart abgeschlossen hat.

(2) Die „Miet Smart App“ (Verfügbar ab Oktober 2021) ist eine Smartphone-Applikation, die u.a. als Zugangsmedium für das Reservieren und Mieten von Miet Smart Fahrzeugen dient, soweit diese das technisch an den jeweiligen Miet Smart Standorten erlaubt. Einzelheiten zur technischen Verfügbarkeit und zum jeweiligen Funktionsumfang der Miet Smart App an den einzelnen Miet Smart Standorten können dem Internetportal von Miet Smart entnommen werden. Der Miet Smart App gleichgestellt sind Apps anderer Anbieter, welche von Miet Smart für die An und Abmietung von Miet Smart Fahrzeugen offiziell zugelassen sind.

§ 3 Abrechnungskonto, Nutzerdaten, Quernutzung

(1) Um das Miet Smart Fahrzeug anmieten, reservieren und nutzen zu können, muss der Kunde: a) entweder im Internet-Portal eine Bezahlmethode (z. B.PayPal, SEPA-Lastschrifteinzug) ausgewählt, und die entsprechenden Daten hinterlegt haben („eigenes Abrechnungskonto“), oder b) von einem anderen Kunden (juristische Person, Personengesellschaft oder natürliche Person mit eigenem Abrechnungskonto) berechtigt worden sein, zu dessen Lasten Mietvorgänge/Nutzungen durchzuführen („fremdes Abrechnungskonto“ bzw. „Quernutzung“), oder c) über ein aktives und von Miet Smart akzeptiertes Konto mit Bezahlfunktion verfügen.

(2) Der Kunde hat die von ihm imMiet Smart Benutzerkonto hinterlegten persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Anschrift, E-Mail Adresse, Mobilfunknummer, Führerscheindaten und Bankverbindung bzw. PayPal Daten. Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung E-Mail nicht möglich, Mobilfunknummer veraltet) behält sich Miet Smart vor, das Konto des Kunden vorläufig zu sperren.

(3) Kunden, die andere Kunden zur Durchführung von Mietvorgängen zu Lasten des eigenen Abrechnungskontos berechtigen („Quernutzung“), haften für alle dadurch anfallenden Verbindlichkeiten der Berechtigten gemäß Tarifordnung, sowie für Schäden durch ein Verschulden der Berechtigten. Sie nehmen für die Berechtigten Erklärungen und Mitteilungen von Miet Smart entgegen.

(4) Außerhalb der Quernutzung ist es allen Kunden strikt untersagt, Dritten die Führung von Miet Smart Fahrzeugen zu ermöglichen. Insbesondere ist die Weitergabe der Kundenlogin-Daten (Miet Smart Kennung, Miet Smart Passwort und YellowSmart PIN,) an Dritte nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte selbst Miet Smart Kunde ist. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,– €. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet.

(5) Gegen die Ansprüche von Miet Smart kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht.

§ 4 Fahrberechtigung, Führerscheinvalidierung

(1) Zur Übernahme und Führung von Miet Smart Fahrzeugen sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die a) ein Mindestalter von 25 Jahren vollendet haben und seit mindestens einem (1) Jahr in Besitz einer aktuell in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW sind; b) die ihren Führerschein während der Miete bei sich tragen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen; c) selbst Kunden von Miet Smart sind, auch wenn sie ein Fahrzeug im Rahmen der Quernutzung (siehe nachfolgender § 3 (3) ) auf Rechnung eines Firmenkunden oder anderen Kunden nutzen d) über ein gem. (3) freigeschaltetes Zugangsmittel verfügen;

(2) Kunden, die natürliche Personen sind, müssen sich zur (kostenpflichtigen) Validierung Ihrer Fahrerlaubnis persönlich bei Miet Smart oder einem offiziellen Validierungspartner von Miet Smart (Validierungsstelle) einfinden und sich dort durch Vorlage ihrer Fahrerlaubnis und geeigneter Ausweisdokumente ausweisen.

(3) Nach erfolgreicher Validierung der Fahrerlaubnis schaltet Miet Smart die Zugangsmittel des Kunden für maximal sechsunddreißig (36) Miet Smart Deutschland AllgemeineGeschäftsbedingungen. Um die Zugangsmittel des Kunden für einen weiteren Zeitraum von sechsunddreißig (36)Monaten freizuschalten, hat sich der Kunde erneut in einer Validierungsstelle einzufinden und seine gültige Fahrerlaubnis persönlich vorzulegen. Unabhängig da von behält sich Miet Smart das Recht vor, den Kunden jederzeit aufzufordern, zwecks einer Überprüfung der Fahrerlaubnis in eine Validierungsstelle zu kommen und seine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, kann Miet Smart die Zugangsmittel des Kunden sperren.

(4) Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für das Miet Smart Fahrzeug für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dasselbe gilt für die Dauer eines Fahrverbotes. Kunden haben die Entziehung oder Einschränkungen ihrer Fahrberechtigung, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme ihres Führerscheins unverzüglich an Miet Smart zu melden.

§ 5 Zugangsmittel (Miet Smart App)

(1) Kunden erhalten ein Miet Smart App (in Planung) als Zugangsmittel für die Miet Smart Fahrzeuge dienen.

(2) Für die Nutzung der Miet Smart App als Zugangsmittel muss der Kunde über ein Mobiltelefon verfügen, das den technischen Anforderungen der Miet Smart App genügt. Es wird bei jedem Download der App automatisch geprüft, ob ein Mobiltelefon diese Anforderungen erfüllt, Miet Smart garantiert insofern keine Kompatibilität. Der Kunde selbst hat für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation zu sorgen und trägt etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen.

(3) Firmenkunden erhalten auf Wunsch Sonderkonditionen.

(4) Während des Registrierungsprozesses erhält der Kunde ein Passwort, das ihm Zugang zu vertraulichen Informationen und Funktionen im Internet-Portal verschafft (z. B. Miet Smart Fahrzeuge buchen, Rechnungen einsehen, persönliche/firmenbezogene Daten einsehen/ändern). Der Kunde verpflichtet sich, Passwort strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Insbesondere darf der Kunde Passwort auf keinen Fall auf einem Zugangsmittel oder dessen Trägermedium vermerken, dort abspeichern oder in anderer Weise in der Nähe des Zugangsmittels aufbewahren. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort unverzüglich zu ändern, falls Grund zu der Annahme besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnten.

(5) Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung des Miet Smart Fahrzeugs ermöglicht wurde

§ 6 Reservierung und Abschluss von Einzelmietverträgen

(1) Der Mietvertrag über die Nutzung eines Miet Smart Fahrzeugs wird abgeschlossen, in dem der Kunde den Mietvorgang entweder über die Webseite oder in der Miet Smart App (In Planung) buchen. Der Kunde ist verpflichtet, das Miet Smart Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen, und diese vor Fahrtantritt zu melden. Bei der Vermietstation, telefonisch beim Servicecenter 0800-8007776 oder per WhatsApp 00491748007776.

(2) Bei schweren Schäden hat der Kunde ggf. telefonisch das Service Center zu kontaktieren, um die Art und Schwere der Mängel, Schäden und/oder Verschmutzungen festzustellen. Um eine verursachergerechte Zuordnung des Schadens zu ermöglichen, muss die

Meldung zwingend vor Motorstart erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgetreu entsprechende Angaben zu machen. Das Service Center ist berechtigt, die Benutzung des Miet Smart Fahrzeuges zu untersagen, falls die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt erscheinen sollte. Das Miet Smart Service Center ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den Kunden auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk Nummer anzurufen. Das Miet Smart Service Center ist berechtigt, eine weitere Nutzung des Miet Smart Fahrzeugs zu untersagen, falls Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein vertragswidriges Verhalten (z. B. Verstoß gegen § 9) vorliegt.